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Am heutigen Donnerstag behandelt das Abgeordnetenhaus von Berlin zwei Anträge, die sich mit den Abschiebungsskandalen beschäftigen:

Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einsetzung eines diesbezüglichen Untersuchungsausschusses und ein Antrag der Linken und Piraten für eine Änderung der Abschiebepraxis.

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) unterstützt beide Anliegen.

Zwar sind einige Fragen bezüglich der unwürdigen Abschiebung von Banu O. beantwortet, aber es gibt weiteren Aufklärungsbedarf.

Solange das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz in ihrer jetzigen Fassung existieren, werden leider auch in der Zukunft Abschiebungen
vorgenommen werden.

„Der TBB erwartet allerdings, dass dabei Humanität und Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden“, heißt es in der Erklärung des TBB.

In Berlin wird hier besonders restriktiv vorgegangen. Während zur Amtszeit von Dr. Körting als Innensenator 2/3 der Empfehlungen der Härtefallkommission umgesetzt wurden, lehnte Innensenator Henkel 2/3 der Empfehlungen ab.

Der TBB fordert folgende rechtliche Grundbedingungen, um eine menschenwürdige und rechtstaatliche Abschiebepraxis in Berlin zu etablieren:

1. Die abzuschiebende Person muss vor der Abschiebung noch einmal die Möglichkeit bekommen, sich uneingeschränkten Rechtsrat durch einen Anwalt oder einen Rechtsberater ihrer Wahl einzuholen. Dem Anwalt muss in jeder Verfahrenssituation persönlicher und unmittelbarer Zugang zu einem ausländischen Mandanten/seiner Mandantin gewährt werden.

2. Der abzuschiebenden Person muss die Möglichkeit „effektiven Rechtsschutzes“ eingeräumt werden. Das bedeutet u.a., dass die behördliche Entscheidung über die Abschiebung so rechtzeitig erfolgen muss, dass der betroffene Mensch genügend Zeit erhält, gegen die Entscheidung der Behörde gerichtlich vorzugehen.

3. Abschiebungen müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Der abzuschiebenden Person muss daher vor der Abschiebung u.a. die Möglichkeit eingeräumt werden, sich die grundlegendsten persönliche Gegenstände (Kleidung, Bargeld, Kreditkarten, Dokumente und Unterlagen etc.) zu besorgen. Darüber hinaus muss dem Menschen die Möglichkeit gegeben werden, sich eine Bleibe im Zielstaat, in den er/sie abgeschoben werden soll, vor der Abschiebung zu organisieren.

Um diese Ziele zu verwirklichen, muss zukünftig notfalls auch ein gerichtlicher Haftbefehl vor der Abschiebung eingeholt werden, auch wenn dies eine kurzzeitige Inhaftierung für den betroffenen Menschen bedeutet.

4. Es ist notwendig, bei anstehenden Abschiebungen die Reisefähigkeit der betroffenen Menschen zweifelsfrei sicher zu stellen. Hierzu müssen unbedingt fachlich qualifizierte Ärzte herangezogen werden und bei Einspruch eine Zweituntersuchung durch einen weiteren Arzt erfolgen. Die Reisebegleitung darf nicht von dem/r Arzt/Ärztin vorgenommen werden, der/die die Reisetauglichkeit bescheinigt hatte.

„Der TBB fordert den Berliner Senat auf, alle Spielräume eines Bundeslandes bei Abschiebeverfahren auszuschöpfen und sich an die Empfehlungen der Härtefallkommission zu halten“, so die Erklärung des TBB.

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